Was könnte Ihrem Betrieb wirklich wehtun?
Wir schauen auf Tätigkeiten, Standorte, Werte und Abhängigkeiten und trennen größere wirtschaftliche Folgen von Themen mit geringerer Tragweite.
Wenn sich Tätigkeit, Umsatz, Standort oder Sachwerte verändern, sollte der Versicherungsschutz noch zum tatsächlichen Betrieb passen.
Ihr Betrieb verändert sich laufend. Neue Tätigkeiten, höhere Umsätze, zusätzliche Standorte oder andere Sachwerte können dazu führen, dass ältere Verträge nicht mehr zur heutigen Situation passen. Deshalb schauen wir zuerst auf den Betrieb und auf das, was bereits geregelt ist. Erst danach stellt sich die Frage, ob überhaupt etwas verändert werden muss.
Für Einzelunternehmer, Freiberufler und Unternehmen bis zum etablierten Mittelstand, die betriebliche Haftungs-, Sach- und Ausfallrisiken nachvollziehbar absichern oder vorhandene Firmenversicherungen prüfen möchten.
Wir schauen auf Tätigkeiten, Standorte, Werte und Abhängigkeiten und trennen größere wirtschaftliche Folgen von Themen mit geringerer Tragweite.
Vorhandene Verträge werden zuerst verstanden. Es geht darum, was weiterhin passt, wo sich Überschneidungen ergeben und welche Angaben veraltet sein könnten.
Am Ende soll erkennbar sein, welche Punkte Sie tatsächlich klären sollten und welche Themen im Moment keine Änderung brauchen.
Welche Punkte für Sie relevant sind, hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Nicht jeder Baustein ist für jeden Betrieb oder jede Person sinnvoll.
Ein Neuabschluss ist nur ein möglicher Anlass. Häufig entstehen Fragen erst, weil sich der Betrieb verändert hat und ältere Verträge diese Entwicklung noch nicht abbilden.
Neue Tätigkeiten, höhere Umsätze, zusätzliche Standorte oder größere Sachwerte können Versicherungssummen, Tätigkeitsbeschreibungen und Deckungsbausteine verändern.
Mehrere Policen aus unterschiedlichen Zeitpunkten können Überschneidungen, Lücken oder unklare Zuständigkeiten enthalten. Eine Bestandsaufnahme schafft eine gemeinsame Ausgangsbasis.
Digitale Prozesse, Nachunternehmer, Lieferketten oder größere Einzelaufträge verändern mögliche Schadenhöhen und die Folgen einer Betriebsunterbrechung.
Wenn Abläufe, Meldewege oder der tatsächliche Deckungsumfang unklar sind, sollte nicht bis zum nächsten Schaden gewartet werden.
Die Antworten geben einen ersten Überblick. Ob sie auf Ihre Situation passen, hängt von den konkreten Rahmenbedingungen ab.
Das hängt von Tätigkeit, Rechtsform, Betriebswerten, Verträgen und möglichen Schadenhöhen ab. Eine Betriebshaftpflicht ist für viele Unternehmen zentral; darüber hinaus muss der Bedarf individuell analysiert werden.
Ja. Eine Bestandsaufnahme ist regelmäßig der sinnvollste Ausgangspunkt. Dabei werden Laufzeiten, Deckungen, Selbstbehalte, Versicherungssummen und betriebliche Veränderungen betrachtet.
Firmenversicherung und Gewerbeversicherung werden häufig als Sammelbegriffe für die betriebliche Absicherung verwendet. Gemeint ist kein einzelner Standardvertrag, sondern eine Kombination der Bausteine, die zu Tätigkeit, Betriebswerten und möglichen Schadenfolgen passt.
Die Kosten hängen unter anderem von Branche, Umsatz, Betriebsgröße, Versicherungssummen, Schadenverlauf und gewählten Bausteinen ab. Eine belastbare Einschätzung ist deshalb erst möglich, wenn die tatsächlichen Risiken und vorhandenen Verträge erfasst wurden.
Bei einer Haftpflichtversicherung prüft der Versicherer im Rahmen des versicherten Risikos, ob Ansprüche Dritter begründet sind. Berechtigte Ansprüche werden innerhalb des vereinbarten Schutzes erfüllt; unbegründete Ansprüche werden abgewehrt. Das ist nicht dasselbe wie eine Firmenrechtsschutzversicherung, die – abhängig von den vereinbarten Bausteinen – eigene rechtliche Interessen des Unternehmens absichern kann (§§ 100 und 101 VVG).
Bei einer Haftpflichtversicherung für ein Unternehmen erstreckt sich der gesetzliche Grundsatz auch auf vertretungsberechtigte Personen und Beschäftigte (§ 102 VVG). Entscheidend bleiben jedoch der konkrete Vertrag, die versicherten Tätigkeiten und die Rolle der beteiligten Person. Freie Mitarbeitende oder Nachunternehmen müssen gesondert geprüft werden.
Wenn Ihre Tätigkeit vor allem Beratung, Planung, Prüfung, Verwaltung oder andere Leistungen umfasst, durch die einem Dritten ein rein finanzieller Nachteil entstehen kann, sollte das gesondert eingeordnet werden. Eine Betriebshaftpflicht bezieht sich typischerweise auf Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensnachteile. Ob zusätzlich Schutz für reine Vermögensschäden erforderlich ist, hängt von Tätigkeit und Vertrag ab.
Alle relevanten Tätigkeiten sollten im Versicherungsschutz richtig beschrieben sein – auch neue, gelegentliche oder wachsende Geschäftsfelder. Für die Einordnung helfen eine kurze Tätigkeitsliste, Angaben zu Umsatzanteilen, Standorten, Nachunternehmen, Produkten und digitalen Leistungen. So lassen sich Rückfragen vermeiden, wenn sich der Betrieb verändert.
Wir schauen auf Tätigkeiten, Umsätze, Standorte, Sachwerte und bestehende Verträge und klären, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht.