Verstehen
Sie beschreiben, was sich verändert hat, was Sie beschäftigt und was bereits geregelt ist. Eine fertige Produktvorstellung brauchen Sie dafür nicht.
Sie haben einen zentralen Erstkontakt. Fachbereiche kommen erst dann dazu, wenn Ihr Thema sie tatsächlich braucht.
Der Umfang hängt von Ihrer Situation ab. Manche Fragen lassen sich schnell klären, andere brauchen Unterlagen oder einen zusätzlichen Fachbereich.
Sie beschreiben, was sich verändert hat, was Sie beschäftigt und was bereits geregelt ist. Eine fertige Produktvorstellung brauchen Sie dafür nicht.
Wir trennen Themen mit echtem Handlungsbedarf von Punkten, die warten können oder derzeit keine Änderung brauchen.
Wenn etwas zu tun ist, werden die Möglichkeiten verständlich gegenübergestellt. Einen weiteren Fachbereich beziehen wir erst nach Abstimmung mit Ihnen ein.
Bei umfangreicheren Themen gliedert sich die Zusammenarbeit in sechs Schritte. Nicht jeder Fall braucht jeden Schritt in derselben Tiefe.
Erik Sturm klärt Ausgangslage, Ziel und Dringlichkeit. Das Gespräch verpflichtet zu keiner Vermittlung.
Bestehende Verträge, Unternehmensdaten, Prozesse und offene Fragen werden in dem Umfang erfasst, der für die Analyse erforderlich ist.
Handlungsfelder werden nach möglicher wirtschaftlicher Tragweite, Dringlichkeit und Umsetzbarkeit geordnet.
Je nach Thema übernimmt der dafür vorgesehene selbstständige Ansprechpartner die weitere Bearbeitung. Ihre Angaben werden erst nach gemeinsamer Abstimmung weitergegeben.
Optionen, Bedingungen, Kosten, Risiken und Grenzen werden nachvollziehbar gegenübergestellt. Eine Empfehlung folgt erst danach.
Nach Ihrer Entscheidung begleiten wir Antrag, Einführung und spätere Anpassungen innerhalb des vereinbarten Beratungsumfangs.
Klare Erwartungen gehören zu einer guten Zusammenarbeit. Deshalb kommunizieren wir Zuständigkeiten, Ablauf und Grenzen der Beratung sichtbar.
Im ersten Schritt klären wir, welches Thema tatsächlich vorrangig ist und welche Angaben dafür noch fehlen.
Die Teammitglieder sind keine Beschäftigten eines gemeinsamen Unternehmens, sondern selbstständige Unternehmer beziehungsweise Handelsvertreter mit eigenen Erlaubnissen.
Wenn eine individuelle rechtliche oder steuerliche Gestaltung erforderlich ist, muss sie durch die jeweils befugten Berufsträger erfolgen.
Für das erste Gespräch reicht eine kurze Beschreibung Ihrer Situation. Welche Angaben später wirklich gebraucht werden, klären wir erst danach.