Vertrag und Kontakt
Unternehmen, erreichbare Kontaktperson, Versicherungsschein- oder Vertragsnummer und betroffene Sparte, soweit verfügbar.
Sichern Sie zuerst Menschen und Betrieb. Dokumentieren Sie anschließend den bekannten Stand und melden Sie den Vorgang über den für Ihren Vertrag vorgesehenen Weg.
Die konkrete Vorgehensweise hängt von Schadenart, Vertrag und Situation ab. Gefährden Sie sich nicht selbst und warten Sie bei akuten Gefahren nicht auf eine versicherungsbezogene Rückmeldung.
Menschen schützen, erforderliche Rettungsmaßnahmen veranlassen und Gefahrenbereiche nur betreten, wenn dies sicher ist.
Soweit möglich und zumutbar, weitere Schäden verhindern. Größere Maßnahmen nach Möglichkeit mit dem Versicherer abstimmen und dessen Weisungen beachten.
Zeit, Ort, Ablauf, betroffene Sachen und erkennbare Schäden mit Fotos oder Notizen festhalten. Beschädigte Gegenstände nicht vorschnell entsorgen.
Den Versicherer nach Kenntnis des Versicherungsfalls unverzüglich informieren. Meldeweg und weitere Pflichten ergeben sich zusätzlich aus dem jeweiligen Vertrag.
Fehlende Details können später ergänzt werden. Entscheidend ist, den Vorgang nicht wegen einer noch unvollständigen Dokumentation liegen zu lassen.
Unternehmen, erreichbare Kontaktperson, Versicherungsschein- oder Vertragsnummer und betroffene Sparte, soweit verfügbar.
Datum, ungefähre Uhrzeit, Schadenort und eine sachliche Beschreibung dessen, was beobachtet wurde.
Betroffene Personen oder Sachen, Fotos, bereits veranlasste Sicherungsmaßnahmen und bekannte Beteiligte oder Zeugen.
Akten- oder Vorgangsnummern von Polizei, Feuerwehr oder anderen Stellen nur dann, wenn diese tatsächlich beteiligt waren.
Die geführte Erstmeldung passt sich an den Schaden an. Sie fragt Beteiligte, fremde Sachen, Personenschäden, Subunternehmer, Forderungen und Fristen nur dort ab, wo diese Angaben relevant sind.
Die Meldung wird verschlüsselt übertragen und erreicht zunächst KMU-Cottbus & Region. Fehlende Informationen können später ergänzt werden; eine Deckungsentscheidung wird durch die Meldung nicht vorweggenommen.
Je nach Schaden unterscheiden sich Meldeweg und benötigte Angaben. Wählen Sie den Bereich, der Ihrer Situation am nächsten kommt.
Wenn Personen, fremde Sachen oder daraus folgende Vermögenswerte betroffen sind, führt Sie die Erstmeldung durch die relevanten Angaben.
Erstmeldung beginnenBetroffene Sachen, Ursache, Fotos, erste Sicherungsmaßnahmen und mögliche Auswirkungen auf den Betrieb dokumentieren.
Schadenweg klärenKennzeichen, beteiligte Personen, Zeit und Ort, Fotos sowie – falls vorhanden – die polizeiliche Vorgangsnummer bereithalten.
Schadenweg klärenBetroffene Systeme möglichst unverändert lassen, Zugänge absichern und technische Soforthilfe sowie den vertraglichen Meldeweg klären.
Schadenweg klärenBitte keine Gesundheitsdaten, Zugangsdaten, Ausweiskopien oder Bankdaten über das allgemeine Kontaktformular senden. Geeignete Unterlagen können nach Rücksprache sicher angefordert werden.
Der konkrete Ablauf hängt von Schadenart, Vertrag und Versicherer ab. Diese fünf Stationen geben Orientierung, ohne das Ergebnis der Prüfung vorwegzunehmen.
Der Versicherer erfasst die Meldung, ordnet sie dem betroffenen Vertrag zu und vergibt üblicherweise eine Schadennummer. Sobald sie vorliegt, sollte sie in jeder weiteren Nachricht angegeben werden.
Je nach Dringlichkeit und Schadenbild wird festgelegt, welche Angaben noch fehlen und ob beispielsweise eine Besichtigung oder ein Dienstleister erforderlich ist.
Der Versicherer beurteilt Ursache, Umfang und die vertraglichen Voraussetzungen. Benötigte Belege oder ergänzende Auskünfte werden im weiteren Verlauf angefordert.
Soweit erforderlich, werden Besichtigung, Reparatur, Wiederherstellung oder weitere Schritte koordiniert. Umfangreiche Maßnahmen sollten vorab mit dem Versicherer abgestimmt werden.
Nach Abschluss der Prüfung informiert der Versicherer über das Ergebnis und das weitere Vorgehen. Rückfragen und Unterlagen lassen sich über die Schadennummer eindeutig zuordnen.
Während der Bürozeiten helfen wir dabei, den betroffenen Vertrag einzuordnen und den nächsten Kontaktweg zu klären. Die Prüfung und Entscheidung über den Versicherungsschutz liegt beim jeweiligen Versicherer auf Grundlage des Vertrags.
Außerhalb dieser Zeiten nutzen Sie bei dringendem Handlungsbedarf bitte die im Vertrag oder auf der Versichererkarte genannte Schaden- beziehungsweise Notfallnummer. Senden Sie über Formular, E-Mail oder WhatsApp keine Gesundheitsdaten, Zugangsdaten oder Ausweiskopien.
Allgemeine Orientierung: Diese Seite ersetzt keine individuelle Vertrags-, Schaden- oder Rechtsprüfung. Maßgeblich sind der konkrete Sachverhalt, die Versicherungsbedingungen und die Weisungen des zuständigen Versicherers.
Rechtsgrundlagen: § 30 VVG – Anzeige des Versicherungsfalles und § 82 VVG – Abwendung und Minderung des Schadens. Abgerufen am 31. Juli 2026.