Was leistet eine Rechtsschutzversicherung fürs Gewerbe?

Eine Firmenrechtsschutzversicherung unterstützt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im vereinbarten Umfang. § 125 VVG stellt dabei auf die vereinbarten Leistungen ab. Ob ein Streit versichert ist, hängt deshalb unter anderem vom Rechtsbereich, den beteiligten Personen und den zeitlichen Voraussetzungen des Vertrags ab.

Beginnen Sie bei der Auswahl mit den Beziehungen Ihres Betriebs: Beschäftigen Sie Personal? Nutzen Sie gemietete Geschäftsräume? Welche Verträge schließen Sie mit Kunden und Lieferanten? Aus diesen Fragen entsteht eine Liste der Rechtsbereiche, die geprüft werden sollen. Der Produktname allein beantwortet sie nicht.

Direktquellen: [1] Versicherungsvertragsgesetz: § 125 Leistung des Versicherers im Rechtsschutz

Haftpflicht und Rechtsschutz haben unterschiedliche Aufgaben

Bei einer Haftpflichtversicherung gehören nach § 100 VVG die Freistellung von begründeten und die Abwehr unbegründeter Ansprüche Dritter zusammen. § 101 VVG regelt dazu auch Kosten der Rechtsverteidigung im gesetzlichen Rahmen. Für diesen Zusammenhang wird häufig der Begriff passiver Rechtsschutz verwendet.

Das bedeutet nicht, dass eine Betriebshaftpflicht jede rechtliche Auseinandersetzung Ihres Unternehmens finanziert. Geht es um Ihre eigenen Ansprüche oder um einen anderen Rechtsbereich, muss ein möglicher Rechtsschutzvertrag gesondert geprüft werden. Halten Sie bei einer Anfrage deshalb fest, wer welche Forderung gegen wen erhebt.

Direktquellen: [2] Versicherungsvertragsgesetz: § 100 Leistung des Haftpflichtversicherers · [3] Versicherungsvertragsgesetz: § 101 Kosten der Rechtsverteidigung

Privater Rechtsschutz und Firmenrechtsschutz abgrenzen

Die unverbindlichen GDV-Musterbedingungen ARB 2012, Fassung April 2018, unterscheiden privaten und beruflichen Schutz von der Absicherung einer bezeichneten gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit. Diese Muster sind ein Beispiel für die Vertragsgestaltung. Maßgeblich bleiben die tatsächlich vereinbarten Bedingungen.

Für Selbstständige reicht der Hinweis „beruflich versichert“ auf einem bestehenden Vertrag deshalb nicht als Antwort. Lassen Sie bestätigen, welche Tätigkeit, welche Unternehmen und welche Personen erfasst sind. Führen Sie weitere Gesellschaften oder Betriebsstätten in der Anfrage ausdrücklich auf.

Direktquellen: [4] GDV: Unverbindliche Musterbedingungen ARB 2012, Fassung April 2018

Arbeitsrechtsschutz: Auch ein gewonnener Prozess kann eigene Anwaltskosten hinterlassen

§ 12a Absatz 1 ArbGG schließt in Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs grundsätzlich die Erstattung der Kosten für einen Prozessbevollmächtigten oder Beistand durch die unterlegene Gegenseite aus. Das ist ein Grund, weshalb Arbeitgeber die Kosten einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung gesondert betrachten sollten.

Die Regel betrifft diesen Verfahrensbereich und lässt sich nicht auf sämtliche Gerichtskosten oder alle Instanzen übertragen. Fragen Sie bei einem Rechtsschutzangebot konkret nach Ihrer Rolle als Arbeitgeber, den erfassten Beschäftigten und den versicherten Verfahren. Eine Versicherung ersetzt keine anwaltliche Prüfung einer Personalmaßnahme.

Direktquellen: [5] Arbeitsgerichtsgesetz: § 12a Kostentragungspflicht

Geschäftsräume: Die eigene Rolle gehört in die Anfrage

Bei gewerblichen Räumen muss klar sein, ob Ihr Unternehmen Mieter, Eigentümer oder Vermieter ist. Die GDV-Muster ordnen Immobilien-Rechtsschutz einem eigenen Bereich zu. Auch die ARAG beschreibt den Schutz für Gewerberäume anhand bestimmter Nutzungs- und Vertragsverhältnisse.

Stellen Sie die selbst genutzten Räume und vermietete Objekte daher getrennt dar. Nehmen Sie die Adressen und Nutzungsarten in die Vorbereitung auf. Eine Zusage für die gemietete Werkstatt beantwortet nicht automatisch, ob ein Streit um ein vermietetes Objekt ebenfalls erfasst wäre.

Direktquellen: [4] GDV: Unverbindliche Musterbedingungen ARB 2012, Fassung April 2018 · [6] ARAG: Firmenrechtsschutz, Leistungsbereiche und Wartezeiten

Kunden- und Lieferantenverträge sind eine eigene Prüfposition

Bei Streitigkeiten um die eigentliche gewerbliche Leistung ist besondere Aufmerksamkeit nötig. In den genannten GDV-Mustern bezieht sich der allgemeine Vertrags-Rechtsschutz nicht pauschal auf sämtliche Verträge der selbstständigen Tätigkeit. Aus einer versicherten Rechtsberatung lässt sich ebenfalls keine unbegrenzte Prozesskostendeckung ableiten.

Ein Tarif kann einzelne Vertragsbereiche oder Erweiterungen vorsehen. Die ARAG nennt beispielsweise Schutz für bestimmte Hilfsgeschäfte. Ob auch Ansprüche aus Ihren Kundenaufträgen oder Lieferverträgen darunterfallen, muss anhand des konkreten Vertrags geklärt werden. Schreiben Sie die für Ihren Betrieb wichtigen Vertragsarten in die Anfrage und lassen Sie deren Einordnung beantworten.

Direktquellen: [4] GDV: Unverbindliche Musterbedingungen ARB 2012, Fassung April 2018 · [6] ARAG: Firmenrechtsschutz, Leistungsbereiche und Wartezeiten

Wartezeit und Beginn des Streitfalls gehören zusammen

Es gibt keine Wartezeit, die für jeden Firmenrechtsschutz und jeden Rechtsbereich identisch gilt. Bei den öffentlich beschriebenen ARAG-Produkten unterscheiden sich die Angaben nach Leistung. Entscheidend ist auch, welches Ereignis die Bedingungen als Beginn des Versicherungsfalls ansehen.

Legen Sie einen bereits bekannten Konflikt bei der Anfrage offen. Ein späterer Gerichtstermin bedeutet nicht automatisch, dass ein vorher begonnener Sachverhalt unter einen neuen Vertrag fällt. Lassen Sie den konkreten zeitlichen Ablauf prüfen. Warten Sie bei laufenden Fristen nicht auf die Deckungsentscheidung, bevor Sie befugte Rechtsberatung einholen.

Direktquellen: [6] ARAG: Firmenrechtsschutz, Leistungsbereiche und Wartezeiten

Diese Fragen machen ein Angebot nachvollziehbar

Ordnen Sie die Antworten den tatsächlichen Beziehungen Ihres Betriebs zu. Bleibt ein Bereich offen, sollte er in der Übersicht auch so bezeichnet sein. Ein Baustein mit passender Überschrift ersetzt keine Antwort auf die Vertragsfrage.

  • Welche Unternehmen, Tätigkeiten und Personen sind versichert?
  • Welche Rolle als Arbeitgeber und welche Geschäftsräume werden erfasst?
  • Sind Kunden-, Liefer- oder Hilfsgeschäfte versichert, und in welchem Umfang?
  • Welche Wartezeiten und zeitlichen Ausschlüsse gelten je Rechtsbereich?
  • Welche Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und Kostengrenzen sind vereinbart?
  • Wie wird vor einer Beauftragung die Kostenübernahme abgestimmt?

Firmenrechtsschutz für Ihren Betrieb prüfen

Bringen Sie den bestehenden Versicherungsschein, Nachträge und eine Übersicht Ihrer gewerblichen Tätigkeiten mit. Eine Liste der Beschäftigtenzahl, genutzten Räume und wichtigen Vertragsarten hilft, die Anfrage zu ordnen. Personenbezogene Details eines Konflikts sind für die allgemeine Vorbereitung nicht erforderlich.

Bei KMU-Cottbus besprechen wir mit Ihnen, welche betrieblichen Bereiche in die Versicherungsprüfung gehören. Persönlich in Cottbus oder digital deutschlandweit. Die rechtliche Bewertung eines Streitfalls und die Vertretung Ihrer Interessen gehören zur dazu befugten Rechtsberatung.

Hinweis zum versicherten Umfang

Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Risiko-, Vertrags- oder Rechtsprüfung. Ob Kosten übernommen werden, ergibt sich aus dem konkreten Vertrag und der Prüfung des Versicherungsfalls. Ein passender Baustein ist keine Zusage für die Deckung jedes Streits oder einen bestimmten Ausgang.

Direktquellen: [1] Versicherungsvertragsgesetz: § 125 Leistung des Versicherers im Rechtsschutz

Quellen

  1. Versicherungsvertragsgesetz: § 125 Leistung des Versicherers im Rechtsschutz
  2. Versicherungsvertragsgesetz: § 100 Leistung des Haftpflichtversicherers
  3. Versicherungsvertragsgesetz: § 101 Kosten der Rechtsverteidigung
  4. GDV: Unverbindliche Musterbedingungen ARB 2012, Fassung April 2018
  5. Arbeitsgerichtsgesetz: § 12a Kostentragungspflicht
  6. ARAG: Firmenrechtsschutz, Leistungsbereiche und Wartezeiten

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