Was ist eine Inhalts- oder Inventarversicherung fürs Gewerbe?
Mit „Inventarversicherung“ ist bei gewerblichen Suchanfragen häufig die Inhaltsversicherung für die bewegliche Betriebsausstattung gemeint. Der Produktname allein legt aber weder den Umfang noch die versicherten Gefahren fest.
Eine gewerbliche Inhaltsversicherung betrifft vereinbarte bewegliche Sachen des Betriebs, etwa Einrichtung, technische Ausstattung und Waren. Die IHK Köln nennt als Schadenursachen unter anderem Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm. Welche Sachen und Gefahren Ihr Vertrag tatsächlich umfasst, ist gesondert zu prüfen.
Für eine passende Versicherungssumme benötigen Sie eine Übersicht dieser Sachen und die vertragliche Bewertungsgrundlage. Der damalige Kaufpreis oder die Summe aus der Anlagenbuchhaltung lässt sich nicht ohne Prüfung übernehmen. Beginnen Sie mit dem Bestand: Was ist vorhanden, wem gehört es und wo befindet es sich?
Direktquellen: [1] IHK Köln: Betriebliche Versicherungen, Inhalts- und Ertragsausfallschutz
Inventar und Gebäude gehören auf getrennte Listen
In den GDV-Musterbedingungen zur Sach-Gewerbeversicherung werden Betriebseinrichtung, Waren und Gebäude in eigenen Regelungsbereichen behandelt. Die Muster sind unverbindlich und ersetzen Ihren Vertrag nicht. Für die Vorbereitung ist die Trennung dennoch hilfreich: Eine Werkbank ist anders einzuordnen als die Halle, in der sie steht.
Bei Mieträumen sollten Einbauten und Einrichtungen gesondert aufgeführt werden. Halten Sie fest, wer sie angeschafft hat und welche Pflichten sich aus dem Mietvertrag ergeben. Eine Liste kann die Zuständigkeit sichtbar machen; die rechtliche Auslegung einer streitigen Mietklausel gehört zur Rechtsberatung.
Direktquellen: [2] GDV: Unverbindliche Musterbedingungen VSG 2010, Fassung April 2014, Teil B § 17–19
Die Inventarliste muss den ganzen Betrieb erfassen
Gehen Sie Raum für Raum vor. Neben teuren Maschinen zählen auch Möbel, Werkzeuge, Ersatzteile, Vorräte und die Ausstattung kleiner Nebenräume zur Bestandsaufnahme. Ein Rundgang mit einer Liste ist meist verlässlicher als eine Schätzung aus dem Gedächtnis.
Erfassen Sie fremde und geleaste Sachen in eigenen Zeilen. Notieren Sie auch Geräte, die Mitarbeitende mitnehmen oder die auf Baustellen eingesetzt werden. Ob diese Sachen mitversichert sind, soll die anschließende Vertragsprüfung klären. Ihr Ziel bei der Erfassung ist zunächst Vollständigkeit.
- Gegenstand oder Warengruppe und vorhandene Stückzahl
- Standort, regelmäßige Einsatzorte und mobile Nutzung
- Eigentümer sowie Leasing- oder Leihverhältnis
- Anschaffungsdatum und verfügbare Rechnung oder Seriennummer
- aktuell recherchierter Ersatzpreis mit Datum und Beleg
- vertraglich angesetzter Wert und noch offene Bewertungsfrage
Beispiel: Wie ermitteln Sie die Inventarwerte?
Eine frei erfundene Musterliste macht die Bestandsaufnahme greifbar. Angenommen, ein Betrieb dokumentiert folgende Ersatzwerte für seine beweglichen Sachen (die Zahlen sind ausschließlich Rechenwerte, keine allgemeinen Branchenpreise):
- Maschinen und technische Ausstattung: 48.000 €
- Einrichtung und Möbel: 12.000 €
- Waren und Material im üblichen Lagerbestand: 28.000 €
- Werkzeuge und sonstiges Inventar: 7.000 €
Die vier Positionen ergeben 95.000 € als rechnerischen Ausgangswert. Steigt der Warenbestand saisonal um 10.000 €, wären es in dieser Musterliste zeitweise 105.000 €. Der Wert ist keine automatisch richtige Versicherungssumme: Bewertungsart, Umsatzsteuer, fremde Sachen, Entschädigungsgrenzen, transportierte Gegenstände, Vorsorge und Summenanpassung müssen anhand des konkreten Vertrags geklärt werden.
Neuwert bedeutet nicht einfach ursprünglicher Kaufpreis
Die GDV-Musterbedingungen unterscheiden je nach Sache und Vereinbarung unter anderem Neu-, Zeit- und gemeinen Wert. Für Betriebseinrichtung wird der Neuwert dort an der Wiederbeschaffung in neuwertigem Zustand ausgerichtet. Die steuerliche Abschreibung beantwortet diese Versicherungsfrage nicht.
Auch Produktbedingungen können abweichen. SIGNAL IDUNA beschreibt für ihre Inhaltsversicherung eine erweiterte Neuwertdeckung mit eigenen Voraussetzungen. Daraus lässt sich keine Zusage für einen anderen Vertrag ableiten. Prüfen Sie deshalb für ältere Maschinen, welche Wertregel vereinbart ist und welche Anforderungen sie enthält.
Für die Werteliste können aktuelle Lieferantenangebote oder belegte Ersatzpreise eine Arbeitsgrundlage sein. Kennzeichnen Sie Schätzungen und klären Sie, wie Fracht, Montage und Umsatzsteuer zu behandeln sind. Addieren Sie diese Positionen nicht ungeprüft zur Versicherungssumme.
Direktquellen: [2] GDV: Unverbindliche Musterbedingungen VSG 2010, Fassung April 2014, Teil B § 17–19 · [3] SIGNAL IDUNA: Inhaltsversicherung und erweiterte Neuwertdeckung
Unterversicherung kann auch einen Teilschaden betreffen
§ 75 VVG sieht eine verhältnismäßige Leistung vor, wenn die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ist. Es geht damit nicht nur um die Frage, ob die vereinbarte Summe für einen vollständigen Verlust reichen würde.
Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht kann eigene Voraussetzungen und Grenzen haben. Die ARAG nennt bei ihrem Inhaltsprodukt ausdrücklich begrenzte Fälle, in denen Unterversicherung nicht angerechnet wird. Prüfen Sie bei Ihrem Vertrag, für welche Schäden und bis zu welchen Grenzen die Klausel gilt. Die bloße Überschrift „Unterversicherungsverzicht“ reicht nicht.
Vereinfachtes Rechenbeispiel nach § 75 VVG: Beträgt der maßgebliche Versicherungswert 100.000 €, die vereinbarte Versicherungssumme aber nur 80.000 €, entspricht das 80 % des Wertes. Bei einem sonst voll ersatzfähigen Teilschaden von 20.000 € ergäben sich bei Anwendung der proportionalen Unterversicherungsregel rechnerisch 16.000 € vor weiteren vertragsabhängigen Prüfungen. Die Differenz von 4.000 € zeigt, warum selbst ein Teilschaden betroffen sein kann. Das Beispiel setzt voraus, dass § 75 VVG im konkreten Fall anwendbar ist; insbesondere wirksame Unterversicherungsverzichts-, Erst-Risiko- oder andere Vertragsklauseln können das Ergebnis verändern.
Direktquellen: [4] Versicherungsvertragsgesetz: § 75 Unterversicherung · [5] ARAG: Inhaltsversicherung, Grenzen des Unterversicherungsverzichts
Warenbestände und neue Anschaffungen verändern die Ausgangslage
Ein Lagerbestand kann im Jahresverlauf schwanken. Halten Sie deshalb neben dem üblichen Bestand auch saisonale Spitzen fest. Bei einer neuen Maschine oder einer größeren Erweiterung sollte die Werteliste zeitnah ergänzt werden.
Ob und wie eine Summenanpassung oder Vorsorge im Vertrag berücksichtigt wird, hängt von der Vereinbarung ab. Die GDV-Musterbedingungen enthalten dazu eigene Regelungen. Fragen Sie, welche Änderungen Sie melden müssen und wie zusätzliche Werte bis zur nächsten regulären Überprüfung behandelt werden.
Direktquellen: [2] GDV: Unverbindliche Musterbedingungen VSG 2010, Fassung April 2014, Teil B § 17–19
Werkzeuge im Fahrzeug und Geräte beim Kunden gesondert prüfen
Eine Inventarliste mit einer Betriebsadresse sagt noch nicht, was außerhalb der Räume versichert ist. Für Werkzeuge im Transporter, Technik beim Kunden oder Waren auf dem Weg zum Einsatzort sind Versicherungsort und Transportregelungen wichtig.
Die Allianz beschreibt die Werkverkehrsversicherung als eigenes Produkt für betriebliche Güter und Arbeitsmittel in eigenen Transporten. Das ist ein Anlass zur Abgrenzung, keine Empfehlung für jeden Betrieb. Halten Sie in der Anfrage fest, welche Gegenstände regelmäßig unterwegs sind, wo sie abgestellt werden und ob sie über Nacht im Fahrzeug bleiben.
Direktquellen: [6] Allianz: Werkverkehrsversicherung für eigene Transporte
Der Ersatz einer Sache deckt einen Betriebsausfall nicht automatisch
Nach der Beschädigung einer Maschine kann neben dem Sachschaden ein wirtschaftlicher Ausfall entstehen. Die IHK Köln führt Ertragsausfall als eigenen Versicherungsbereich auf. SIGNAL IDUNA beschreibt die Betriebsunterbrechung bei ihrem Inhaltsprodukt als ergänzbaren Schutz.
Für Ihre Vorbereitung sollten deshalb zwei Fragen nebeneinanderstehen: Was würde die Wiederbeschaffung kosten, und wie lange könnte der Betrieb ohne die Sache nur eingeschränkt arbeiten? Eine Ausfalldeckung und deren Auslöser müssen im Vertrag gesondert geklärt werden. Eine hohe Inventarsumme beantwortet diese Frage nicht.
Direktquellen: [1] IHK Köln: Betriebliche Versicherungen, Inhalts- und Ertragsausfallschutz · [3] SIGNAL IDUNA: Inhaltsversicherung und erweiterte Neuwertdeckung
So bereiten Sie die Prüfung vor
Legen Sie Ihre Inventarliste neben den Versicherungsschein und die Nachträge. Markieren Sie neue Anschaffungen, Wertabweichungen und Sachen an anderen Orten. Bei jeder offenen Position sollte erkennbar sein, welche Auskunft noch gebraucht wird.
Bei KMU-Cottbus besprechen wir Betriebswerte und vorhandene Verträge mit Ihnen. Eine erste Übersicht genügt, um die nächsten Rückfragen zu ordnen. Persönlich in Cottbus oder digital deutschlandweit.
- Bestand vollständig aufnehmen und fremde Sachen kenntlich machen
- Wertansatz anhand der vereinbarten Bedingungen klären
- Versicherungssummen, Einzelgrenzen und Unterversicherungsklauseln gegenüberstellen
- Versicherungsorte, mobile Nutzung und gewählte Gefahren prüfen
- Meldewege für neue Werte und die nächste Bestandsprüfung festhalten
Hinweis zur Einordnung
Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Risiko- oder Vertragsprüfung. Versicherte Sachen, Gefahren, Werte und Entschädigungsregeln ergeben sich aus dem konkreten Vertrag. Die genannten Anbieter- und Musterbedingungen sind Belege für unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten, keine Deckungszusage.
Quellen
- IHK Köln: Betriebliche Versicherungen, Inhalts- und Ertragsausfallschutz
- GDV: Unverbindliche Musterbedingungen VSG 2010, Fassung April 2014, Teil B § 17–19
- SIGNAL IDUNA: Inhaltsversicherung und erweiterte Neuwertdeckung
- Versicherungsvertragsgesetz: § 75 Unterversicherung
- ARAG: Inhaltsversicherung, Grenzen des Unterversicherungsverzichts
- Allianz: Werkverkehrsversicherung für eigene Transporte
Redaktion und Prüfung
Die Redaktion von KMU-Cottbus & Region ordnet die im Beitrag verlinkten Primärquellen für Unternehmer ein. Für die redaktionelle Verantwortung und Aktualisierung ist Erik Sturm benannt.