SV-Ersparnis
Die Ersparnis wird getrennt nach den Beitragsbemessungsgrenzen für Renten-/Arbeitslosenversicherung und Kranken-/Pflegeversicherung berechnet.
Berechnen Sie mit wenigen Angaben die geschätzte Sozialversicherungsersparnis, den Arbeitgeberzuschuss und den Nettoeffekt einer Entgeltumwandlung.
Der Rechner schätzt die Arbeitgeberersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen und stellt sie dem gewählten Arbeitgeberzuschuss gegenüber.
Ändern Sie die Werte. Das Ergebnis wird sofort neu berechnet.
Bei 4.000 € Brutto und 200 € Entgeltumwandlung.
Die Rechnung nutzt die Sozialversicherungswerte 2026 und den durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrag. Sie ist eine Orientierung, keine Lohnabrechnung.
Rentenversicherung 9,3 % Arbeitgeberanteil, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, gesetzliche Krankenversicherung 7,3 % plus 1,45 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag sowie Pflegeversicherung 1,8 % in Brandenburg. Beitragsbemessungsgrenzen: 8.450 € für Renten-/Arbeitslosenversicherung und 5.812,50 € für Kranken-/Pflegeversicherung.
Umlagen, Berufsgenossenschaft, individuelle Krankenkassen-Zusatzbeiträge, PKV-Zuschüsse, Sonderfälle der Beitragspflicht sowie tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen sind nicht enthalten. Bei Entgeltumwandlung sind außerdem Auswirkungen auf Sozialleistungen und spätere gesetzliche Rentenansprüche möglich.
Quellen: § 1a BetrAVG, BMAS Rechengrößen 2026, BMG GKV-Beiträge 2026, Deutsche Rentenversicherung zur Beitragsfreiheit.
Das Tool bildet eine typische Arbeitgeberperspektive ab. Für die tatsächliche Lohnabrechnung sind die individuellen Beschäftigten- und Vertragsdaten maßgeblich.
Die Ersparnis wird getrennt nach den Beitragsbemessungsgrenzen für Renten-/Arbeitslosenversicherung und Kranken-/Pflegeversicherung berechnet.
Beim gesetzlichen Mindestniveau werden 15 Prozent der Entgeltumwandlung angesetzt, höchstens jedoch die im Rechner ermittelte Sozialversicherungsersparnis.
Die Differenz aus geschätzter SV-Ersparnis und Zuschuss wird auf die angegebene Beschäftigtenzahl und zwölf Monate hochgerechnet.
Tarifbindung, bestehende Zusagen, PKV, Krankenkassen-Zusatzbeiträge und Sonderfälle können das tatsächliche Ergebnis verändern.
Dann schauen wir auf Zuschussmodell, bestehende Versorgungen und die praktische Umsetzung in Ihrer Belegschaft.