Starkregen beginnt nicht erst am Flussufer

Starkregen kann sich örtlich mit wenig oder ohne Vorwarnzeit entwickeln. Betroffen sein können auch Standorte, die weit von einem Gewässer entfernt liegen. Wasser folgt dem Gelände, sammelt sich an Tiefpunkten oder drückt aus einer überlasteten Kanalisation zurück.

Für Betriebe kommen mehrere Folgen zusammen: beschädigte Waren und Maschinen, unterbrochene Abläufe, gesperrte Räume und eine schwierige Wiederaufnahme des Betriebs. Eine sinnvolle Vorsorge betrachtet deshalb das Grundstück, das Gebäude und die betriebliche Organisation gemeinsam.

Direktquellen: [1] Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Vorsorgemaßnahmen gegen Starkregen und Hochwasser · [2] Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Schutz vor Starkregen

1. Wasserwege rund um das Gebäude ablaufen

Die Prüfung beginnt draußen. Nach starkem Regen oder mit einem Lageplan lässt sich nachvollziehen, wohin Wasser von Straßen, Höfen, Dächern und Nachbargrundstücken fließt. Kritisch sind Gefälle zum Gebäude, abgesenkte Zufahrten und Flächen, auf denen sich Wasser stauen kann.

Danach folgen die Eintrittsstellen: Türen, Tore, Lichtschächte, Kellerfenster, Lüftungsöffnungen und Leitungsdurchführungen. Ob Schwellen, Aufkantungen, druckdichte Bauteile oder andere Lösungen passen, muss für das konkrete Gebäude fachlich geplant werden.

  • Zufahrten, Hofabläufe und tiefe Geländepunkte
  • Türen, Tore und bodennahe Fenster
  • Lichtschächte, Lüftungen und Leitungsöffnungen
  • Wasserwege von Nachbarflächen und öffentlichen Straßen

Direktquellen: [1] Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Vorsorgemaßnahmen gegen Starkregen und Hochwasser · [2] Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Schutz vor Starkregen

2. Rückstau und Entwässerung prüfen lassen

Bei überlasteter Kanalisation kann Abwasser durch tiefer liegende Abläufe und Sanitäreinrichtungen zurück in das Gebäude gelangen. Besonders relevant sind Räume und Entwässerungsgegenstände unterhalb der örtlichen Rückstauebene. Dazu können Kellerabläufe, Waschbecken, Duschen oder Bodenrinnen gehören.

Rückstauverschlüsse müssen für ihren Einsatz geeignet, korrekt eingebaut und gewartet sein. Je nach Situation kann eine Hebeanlage notwendig sein. Welche Lösung technisch und nach örtlichen Vorgaben passt, sollte ein Fachbetrieb prüfen. Protokolle über Wartung und festgestellte Mängel gehören in die Standortakte.

Direktquellen: [1] Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Vorsorgemaßnahmen gegen Starkregen und Hochwasser · [2] Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Schutz vor Starkregen

3. Waren, Technik und kritische Unterlagen neu bewerten

Ein trockener Raum ist nicht automatisch ein sicherer Lagerort. Entscheidend ist, was bei wenigen Zentimetern Wasser ausfallen oder unbrauchbar werden kann. Dazu zählen bodennah gelagerte Waren, elektrische Verteilungen, Server, Steuerungen, Ersatzteile, Archive und Stoffe, die nicht ins Wasser gelangen dürfen.

Die einfache Frage lautet: Was muss erhöht, verlagert oder besonders geschützt werden? Fest montierte Technik lässt sich nicht immer versetzen. Dann braucht der Betrieb eine dokumentierte Priorität für Abschaltung, Schutz und spätere Prüfung. Arbeiten an elektrischen oder technischen Anlagen gehören in fachkundige Hände.

4. Warnungen beobachten und Verantwortung benennen

Warnungen helfen nur, wenn jemand sie für den Betriebsstandort verfolgt und handeln darf. In der Warn-App NINA lassen sich Orte abonnieren; sie bindet auch Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes ein. Für jeden Standort sollte klar sein, wer Warnungen prüft und intern weitergibt.

Ein kurzer Maßnahmenplan verhindert Diskussionen unter Zeitdruck. Er nennt Verantwortliche, Vertretungen, erreichbare Dienstleister und eine feste Reihenfolge. Schutzmaßnahmen dürfen Beschäftigte nicht in Gefahr bringen. Was nicht sicher vorbereitet werden kann, gehört nicht in eine spontane Aktion während des Unwetters.

  • Wer beobachtet Warnungen während und außerhalb der Betriebszeit?
  • Wer entscheidet über Betriebsunterbrechung oder Räumung?
  • Wer darf technische Anlagen abschalten?
  • Wer informiert Beschäftigte, Kunden und Dienstleister?

Direktquellen: [1] Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Vorsorgemaßnahmen gegen Starkregen und Hochwasser · [3] Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Warn-App NINA

5. Den Ablauf für den Ereignisfall festschreiben

Menschen haben Vorrang vor Sachwerten. Danach braucht der Betrieb einen einfachen Ablauf: Gefahrenbereich sichern, zuständige Stellen informieren, Schaden dokumentieren und weitere Beschädigungen nur begrenzen, wenn das gefahrlos möglich ist. Telefonnummern und Zuständigkeiten sollten auch ohne Zugriff auf das Firmennetz verfügbar sein.

Fotos, Zeitpunkte und betroffene Räume helfen bei der späteren Einordnung. Beschädigte elektrische Anlagen, Maschinen oder tragende Bauteile dürfen nicht ungeprüft wieder in Betrieb genommen werden. Der Plan sollte deshalb auch Fachbetriebe, Vermieter, Netzbetreiber und Versicherungsansprechpartner enthalten.

Direktquellen: [1] Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Vorsorgemaßnahmen gegen Starkregen und Hochwasser · [2] Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Schutz vor Starkregen

6. Wiederanlauf und Lieferfähigkeit vorbereiten

Nach dem Abpumpen ist der Betrieb selten sofort wieder arbeitsfähig. Feuchtigkeit, verschmutzte Technik, fehlende Waren oder gesperrte Räume können den Ausfall verlängern. Unternehmen sollten vorab festlegen, welche Prozesse zuerst wieder laufen müssen und welche Abhängigkeiten dabei bestehen.

Dazu gehören alternative Arbeitsplätze, Datensicherungen, Ersatzlieferanten und eine Kommunikationsvorlage für Kunden. Auch die Reihenfolge der technischen Prüfung zählt. Wer Maschinen, Stromversorgung und IT unkoordiniert startet, kann Schäden vergrößern oder wichtige Nachweise verlieren.

7. Versicherungsschutz am tatsächlichen Standort prüfen

Ob Schäden durch Starkregen, oberirdische Überschwemmung oder Rückstau versichert sind, ergibt sich aus dem konkreten gewerblichen Vertrag. Zu prüfen sind die versicherten Gefahren, Standorte und Sachen. Versicherungssummen, Selbstbehalte, Entschädigungsgrenzen und Obliegenheiten müssen ebenfalls zur Nutzung passen.

Für die Betriebsunterbrechung ist entscheidend, welche Ursache versichert sein muss und welche Kosten oder Erträge der Vertrag erfasst. Auch Schutzvorrichtungen und deren Wartung können relevant sein. Pauschale Aussagen helfen hier nicht; Bedingungen, Nachträge und Risikobeschreibungen müssen gemeinsam gelesen werden.

  • Sind Starkregen, Überschwemmung und Rückstau im Wortlaut erfasst?
  • Stimmen Betriebsorte, Gebäude, Waren und technische Anlagen?
  • Sind Ertragsausfall und Mehrkosten passend beschrieben?
  • Welche Pflichten gelten für Schutz, Wartung und Schadenmeldung?

Eine Standortakte macht Vorsorge überprüfbar

Lageplan, Fotos der Eintrittsstellen, Wartungsnachweise, Notfallkontakte und Versicherungsunterlagen sollten an einer Stelle zusammenlaufen. Ergänzt um einen Termin für die nächste Prüfung entsteht daraus eine nutzbare Standortakte statt einer einmaligen Checkliste.

Hinweis: Der Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine bauliche oder technische Objektprüfung, keine rechtliche Bewertung örtlicher Vorgaben und keine individuelle Prüfung des konkreten Versicherungsvertrags.

Quellen

  1. Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Vorsorgemaßnahmen gegen Starkregen und Hochwasser
  2. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Schutz vor Starkregen
  3. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Warn-App NINA

Redaktion und Prüfung

Die Redaktion von KMU-Cottbus & Region ordnet die im Beitrag verlinkten Primärquellen für Unternehmer ein. Für die redaktionelle Verantwortung und Aktualisierung ist Erik Sturm benannt.